Don’t Drink and Drive

Seit Anfang 2014 gilt für dich als Neulenker während der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Das heisst: Keine Stange, keinen Shot, kein Schlückchen Wein. Zero. Zwar spricht das Gesetz von 0,1 Promille als Grenze. Dabei geht es jedoch nur darum, allfällige Messungenauigkeiten auszuschliessen. Sollte bei dir im Rahmen einer Kontrolle Alkohol im Blut festgestellt werden, riskierst du, deinen Führerausweis zu verlieren.

Doch warum trifft es nur Neulenker? Verglichen mit den 25- bis 44-Jährigen verursachen 18- bis 24-jährige Lenker fast doppelt so viele Alkoholunfälle. Im Vergleich zu den 45- bis 64-Jährigen sogar knapp viermal so viele. Besonders oft kommt es in Wochenendnächten nach dem Ausgang zu schweren Unfällen. Alkohol wirkt enthemmend und erhöht die Risikobereitschaft. Eine gefährliche Kombination. Die Statistik zeigt auch: Je kürzer die Besitzdauer des Führerausweises, desto höher ist in Wochenendnächten die Unfallquote.

Damit du siehst, wie sich Alkohol auf die Fahrfähigkeit auswirkt, haben wir Neulenker aus der ganzen Schweiz alkoholisiert einen Fahrtest absolvieren lassen. Im Vorfeld gaben die Testpersonen an, sich für fahrtauglich zu halten. Was sie dabei aber nicht wussten: Auf der Teststrecke wartete eine überraschenden Situation, die sie zum schnellen Bremsen zwang.

Sie selbst, wie sie sich dabei angestellt haben:

Der Toleranzwert von 0,1 Promille hat bei den Neulenkenden auch damit zu tun, dass die Absorption einiger Nahrungsmittel (z.B. Früchte) den Alkoholwert im Blut ganz leicht ansteigen lässt. Dieser leichte Anstieg beeinträchtigt die Fahrfähigkeit aber nicht.

Nach der Probezeit liegt der Grenzwert bei 0,5 Promille. Wird man kontrolliert, ist man bis zu diesem Wert straffrei unterwegs, es sei denn man verursacht einen Unfall.

Es gibt drei Schweregrade für das Fahren in angetrunkenem Zustand:

  • Von 0,5 bis 0,79 Promille: Hohe Geldbusse / Verwarnung
  • Von 0,5 bis 0,79 Promille mit Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften oder Wiederholungsfall nach weniger als 2 Jahren: Fahrausweisentzug während mindestens einen Monat mit Busse/Geldstrafe und gegebenenfalls einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren.
  • 0,8 Promille oder mehr: Der Führerausweis wird per sofort entzogen. Fahrausweisentzug während mindestens drei Monate mit Busse/Geldstrafe und gegebenenfalls einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, mit oder ohne Bewährung.