Muss ich Bussen aus
dem Ausland bezahlen?

Wenn du im Ausland unterwegs bist und die Verkehrsregeln missachtest, wird dir die ausländische Behörde eine Busse zustellen. Diese solltest du unbedingt bezahlen, sonst musst du mit gravierenden Massnahmen rechnen. Bei Nichtbezahlung drohen dir hohe Mahngebühren, ein Eintrag ins Fahndungssystem des Landes und sogar ein Einreiseverbot, wenn du das nächste Mal die Grenze überqueren möchtest. Es ist sogar möglich, dass bis zur Bezahlung der Busse dein Fahrzeug beschlagnahmt wird.

Hier was dir bei Nichtbezahlung in unseren Nachbarstaaten droht:

  • Italien

    Bussen aus Italien sollten fristgerecht bezahlt werden, sonst fallen sehr hohe Mahngebühren an. Gegen eine Busse kann nur schriftlich und in Italienisch Einspruch erhoben werden.
  • Frankreich

    Die Schweiz und Frankreich haben ein Abkommen und leisten sich gegenseitige Vollstreckungshilfe bei Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wie das Überschreiten der zulässigen Parkzeit oder der Höchstgeschwindigkeit: In diesen Fällen treiben Schweizer Behörden französische Bussen ein und umgekehrt. Daten werden mit Hilfe des European Car and Driving License Information System (Eucaris) ausgetauscht, das alle Fahrzeughalterinnen und -halter in Europa registriert.

  • Deutschland

    Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Polizeivertrag, der die Gesetzgebung des Strassenverkehrs umfasst. Auf Ersuchen werden Daten über das Fahrzeug sowie zur Fahrzeughalterin bzw. zum Fahrzeughalter ausgetauscht – unabhängig von der Höhe der Busse.

  • Österreich und Fürstentum Liechtenstein

    Beide Staaten verfolgen die Eintreibung von Bussen, da sie mit der Schweiz ein Abkommen abgeschlossen haben.

(Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol)