Nach dem Ausgang mit dem E-Trotti heim?

Nach einer langen Partynacht wirkt das E-Trotti wie die perfekte Lösung, um schnell und unkompliziert nach Hause oder zum nächsten Bahnhof zu kommen. Aber Vorsicht: Das Fahren von E-Trotti im betrunkenen Zustand ist nicht nur ein häufiger Grund für Unfälle, sondern auch verboten.

Wirst du mit einem E-Trottinett und einem Alkoholwert von mehr als 0,5 Promille erwischt, droht dir eine Geldbusse. Heikel wird es ab 1,6 Promille: Ab diesem Wert wird abgeklärt, ob eine Alkoholproblematik besteht (dies übrigens auch dann, wenn du gar kein Fahrzeug lenkst, sondern zu Fuss unterwegs sein solltest). Ab 1,6 Promille kann dir der Führerausweis vorsorglich sofort entzogen werden und du musst unter Umständen über mehrere Monate deine Abstinenz nachweisen (z. B. durch Haarproben). Erst wenn du dann auch noch ein verkehrspsychologisches Gutachten bestehst, erhältst du deinen Ausweis zurück – die Kosten dafür trägst du selbst. Bei risikoreichem Verhalten und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden ist es möglich, dass der Ausweis schon bei einem Wert unter 1.6 Promille abgenommen wird.

Wer also sicher nach Hause kommen will, sollte seine Heimfahrt bereits vor dem Ausgang planen: Nutze ÖV, Taxi/Uber oder kläre mit Freund:innen, wer nüchtern bleibt und die anderen sicher mit dem Auto nach Hause bringt.

Und nicht vergessen, auch sonst gelten klare Regeln fürs E-Trotti:

  • Mindestalter: ab 16 Jahren ohne Führerschein, zwischen 14 und 16 Jahren mit Ausweis der Kategorie M oder G.
  • Veloweg benutzen, nicht das Trottoir.
  • Nur eine Person pro Trotti – Mitfahrende sind verboten.

Wir wünschen viel Spass beim Feiern – und vor allem eine sichere Heimfahrt!