Woran musst du nach einem
Verkehrsunfall denken?
Nach einem Unfall stellen sich viele Fragen. Woran musst du jetzt denken? Welche Ansprüche kannst du geltend machen? Wir geben dir einen Überblick über die wichtigsten Themen.
1. Welche Schäden kann ich bei meinen Versicherungen geltend machen, wenn ich am Unfall keine Schuld trage?
Heilungskosten
Die Heilungskosten werden primär durch die eigene Unfallversicherung übernommen, welche möglicherweise Regress auf die Versicherung des Unfallverursachers nehmen wird. Bist du in Anstellung, hat dein Arbeitgeber für dich eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nichtberufstätige und Selbstständigerwerbende sind über eine private Unfallversicherung oder die Krankenkasse versichert. Bist du gerade arbeitslos und beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum angemeldet, hast du automatisch eine Versicherung gegen Unfälle bei der Suva.
Sachschäden
Jegliche durch den Unfall verursachte Schäden sind übder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt. Dazu zählen Schäden an Fahrzeug, elektronischen Geräten, Kleidung, etc.
Weitere Leistungen, die du möglicherweise einfordern kannst
- Ungedeckter Lohn- und Verdienstausfall (bspw. nicht SUVA-gedeckter Anteil).
- Entschädigung für Hilfe im Haushalt, die wegen des Unfalls nötig wird.
- Spezielle Therapien, die nicht durch die eigene Unfallversicherung übernommen werden.
- Reisespesen für Arztbesuche und Therapien.
2. Muss ich nach einem Unfall die Polizei informieren? Und soll ich einen Arzt aufsuchen?
Bei Personenschaden
Bei einem Unfall mit Personenschaden musst du immer die Polizei informieren. Diese erstellt einen Bericht, der den Unfallhergang rekonstruiert. Falls Verletzungen erst später festgestellt werden und vorderhand die Polizei nicht informiert worden ist, solltest du dies unbedingt nachholen. Du kannst innert nützlicher Frist nach einem Unfall auf die Erstellung eines polizeilichen Unfallberichts bestehen.
Bei Blechschaden
Sind sich die Unfallparteien einig, kann gemeinsam das Europäische Unfallprotokoll ausgefüllt werden. Aber aufgepasst! Selbst wenn du im Moment nach dem Unfall keine Schmerzen verspürst, kann es sein, dass du dich verletzt hast (bspw. Schleudertrauma). Bei Unwohlsein empfiehlt sich also auch bei einem Blechschaden ein Arztbesuch. Sicher ist sicher!
3. Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?
Bei einem Unfall im Ausland füllst du das Europäische Unfallprotokoll aus. Das Unfallprotokoll umfasst sämtliche wichtigen Punkte und lässt keine Schuldanerkennung zu. Tausche für weitere Abklärungen deine Kontaktdaten mit der Gegenpartei aus. Bei Personenschäden ist auch im Ausland die Polizei zu verständigen. Die Verletzungen solltest du möglichst schnell von einem Arzt untersuchen lassen.
Vor einer Auslandsreise ist es ratsam zu klären, wie du bei einem Unfall versichert bist. Es gibt spezielle Reiseversicherungen, die dich schützen und alle Kosten abdecken.
4. Soll ich Strafantrag stellen, wenn ich bei einem Unfall verletzt worden bin?
Bei einem Unfall mit einfacher Körperverletzung wird die Straftat von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, sofern die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Wichtig: Du hast ab dem Unfalldatum drei Monate Zeit, um einen Antrag zu stellen. Einen Strafantrag zu stellen ist nicht in jedem Fall nötig, kann aber auch wieder zurückgezogen werden. Verzichtest du darauf, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Bei schwerer Körperverletzung oder Todesfall muss kein Strafantrag gestellt werden, da es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt und von den Behörden verfolgt werden muss.
5. Seit meinem Unfall habe ich Schlafstörungen und fühle mich unruhig oder ängstlich. Ist das normal?
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzlicher Einschnitt in den gewohnten Alltag, der oftmals einen Schockzustand verursacht. Symptome, die auf eine innere Unruhe schliessen lassen, können in vielen Fällen auftreten, sind also nicht ungewöhnlich. Solche Symptome sollten aber in jedem Fall ernst genommen werden.
Melde dich bei uns, damit wir über dein Befinden sprechen und dich unterstützen können.
6. Was mache ich, wenn ich Fragen habe?
Melde dich bei Unklarheiten bei uns. YourChoice ist eine Kampagne von der Stiftung RoadCross, welche Betroffene von Verkehrsunfällen beratend unterstützt. Wir beantworten gerne deine Fragen und besprechen mit dir das weitere Vorgehen. Warte nicht zu lange, denn je früher du dich bei uns meldest, desto besser können wir dich unterstützen. Unsere Beratung ist für dich kostenlos.
Unsere Beratung ist kostenlos: Tel 044 310 13 13 oder helpline@roadcross.ch
Hier geht es zu der Webseite der kostenlosen Beratung von RoadCross Schweiz: www.roadcross.ch