Fragen und Antworten zu Rechten und Pflichten

Explizit für Neulenker*innen

Erwirbst du den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr, so musst du seit dem 1.1.2021 eine Lernphase von 12 Monaten absolvieren, bevor du an die Prüfung kannst. Daher kannst du den Lernfahrausweis bereits ab 17 Jahren lösen, damit du mit 18 die Prüfung machen kannst.

Sonderregelung für Personen mit Jahrgang 2002 und 2003:

Bist du im Jahr 2002 geboren und hast den Lernfahrausweis im Jahr 2020 bezogen, so kannst du ab dem 18. Geburtstag die Prüfung absolvieren. Hast du den Lernfahrausweis erst im Jahr 2021 erhalten, so musst du die 12-monatige Lernphase absolvieren.

Bist du im Jahr 2003 geboren, gilt für dich, dass du den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 beziehen kannst. Erhältst du den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, kannst du die Prüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn du den Lernfahrausweis noch kein Jahr lang besitzt. Beziehst du den Lernfahrausweis erst 2022, musst du die 12-monatige Lernphase absolvieren.

Junglenker*innen (16-24 Jährig) sind viel häufiger in schwere Unfälle verwickelt, als alle anderen Altersgruppen unter anderem aufgrund der fehlenden Fahrerfahrung. Durch die längere Lernphase, soll das Unfallrisiko für Neulenker*innen gesenkt werden, da mehr Fahrten in Begleitung stattfinden.

Mehr Infos zu der 12-monatigen Lernphase findest du hier!

Welche Kurse muss ich nach erfolgreich bestandener Fahrprüfung besuchen?

Du musst innerhalb eines Jahres ab Erhalt des Führerscheins den 1-tägigen WAB-Kurs (Weiterausbildungskurs) absolvieren.

Mehr Infos zu Neulenker findest du hier!

Seit dem 1.1.2021 verfallen sie nicht mehr, sind also unbeschränkt gültig.

Die häufigsten Ursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, Müdigkeit, Alkohol und Ablenkung vor allem durch das Handy. Daher müssen jedes Jahr rund 1350 Neulenkende den Ausweis wieder abgeben.

Mehr Infos findest du hier: Neulenkende – Sicher durch die Probezeit | BFU

Wenn du den Führerausweis auf Probe besitzt, werden Verkehrsdelikte viel schärfer bestraft. Das führt dazu, dass du relativ schnell den Führerausweis abgeben musst und erst nach einer Wartefrist von 1 Jahr und eventuell sogar einem psychologischen Gutachten die Prüfung nochmals machen kannst.

Mehr Infos findest du hier: Neulenker? Das gilt für dich. | RoadCross Schweiz

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 1 Jahr, beim zweiten Mal wird er annulliert. Dann kann man frühestens ein Jahr nach dem Vergehen einen neuen Führerausweis beantragen. Dazu braucht es dann aber zusätzlich ein verkehrspsychologisches Gutachten.

Drogen am Steuer

Sie sind die zweit häufigste Ursache für tödliche Unfälle (direkt nach der Geschwindigkeit)

Wenn du unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkst, riskierst du viel. Mögliche Strafen sind:

  • Entzug des Führerscheins (mindestens 3 Monate, wenn du das erste Mal positiv getestet wurdest)
  • Hohe Busse
  • Gefängnis (bedingt oder unbedingt)

Dies ist grundsätzlich nicht verboten. ABER: Du musst als Fahrer*in jederzeit gewährleisten, dass du nicht abgelenkt bist. Wenn jemand auf dem Beifahrersitz betrunken ist, besteht das Risiko, dass er/sie sich unkontrolliert verhält und deine Fahrfähigkeit dadurch eingeschränkt wird. Wenn dann ein Unfall geschieht, wird dir der Fahrausweis entzogen und die Versicherung wird Kosten von dir zurückverlangen, weil du fahrlässig gehandelt hast. Also: Setze betrunkene Beifahrer*innen lieber auf den Rücksitz.

Als Beifahrer*in

Das ist nicht verboten, aber der/die Fahrer*in muss dafür sorgen, dass er/sie nicht abgelenkt wird durch die Mitfahrer*in. Und wenn du ins Steuer greifst oder die Handbremse ziehst, wirst du zum/r Lenker*in und kannst den Fahrausweis verlieren.

Ja, wenn ein Verdacht besteht, dass der Unfall geschehen ist, weil der Beifahrer*in sich eingemischt hat, kann zum Beispiel ein Drogentest erzwungen werden und dem entsprechend auch eine Bestrafung durchgesetzt werden.

Der/die Fahrer*in muss nur sicherstellen, dass die Gurten funktionieren. Für das Anschnallen bist du selber verantwortlich und könntest gebüsst werden, wenn du das unterlässt.

Ja, wenn du genau weisst, dass er/sie alkoholisiert ist, dann trifft dich eine Mitschuld.

Ja, wenn du mithilfst, dass er/sie die Verkehrsregeln beachtet und du auch auf den Verkehr achtest, kannst du ihm/ihr helfen.

Wenn du den/die Fahrer*in ablenkst, erhöhst du das Risiko für einen Unfall. Also solltest du als Beifahrer*in keinen Streit führen mit dem/der Fahrer*in, die Musik nicht zu laut aufdrehen, keine wilden Bewegungen machen, sonst verdeckst du ihm/ihr die Sicht und lenkst ihn/sie ab, den/die Fahrer*in nicht berühren oder erschrecken. Du sollst ihn/sie sicher nicht zu verbotenem Verhalten animieren, also nicht darauf drängen, dass er/sie schneller fährt, etwas auf deinem Handy anschauen soll, zu viele Leute mitnimmt oder noch ein Bier trinkt mit dir.

Vor allem aber hilft es, wenn du mitdenkst. Wenn du auch auf die Strasse schaust, kannst du ihn/sie auf Gefahren aufmerksam machen oder merkst, wann es für den/die Fahrer*in besonders anstrengend wird, weil es viel z.B. viel Verkehr hat. Achte auch darauf, ob der/die Fahrer*in müde oder gestresst wird und bleibe selber wach, um mit ihm/ihr zu reden.